Scoring: Neue Auskunftsrechte für Verbraucher
Auskunfteien müssen einmal im Jahr kostenlos Gründe für Bonitätsbewertungen offenlegen. Das neue Auskunftsrecht zu Bonitätsbewertungen eröffnet Betroffenen die Möglichkeit, sich zu informieren sowie Berechnungsfehler zu finden und korrigieren zu lassen. Banken, Online-Händler oder Touristikunternehmen nutzen so genannte Scorewerte, um die Bonität ihrer Kunden einzuschätzen. Dabei kommt es allerdings auch zu Fehlern. Ab dem 1. April müssen Auskunfteien einmal im Jahr Anfragen zum Scorewert kostenlos beantworten. “Verbraucher sollten von ihrem Recht regen Gebrauch machen”, erklärt Gerd Billen, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv). Die neue Regelung geht auf eine Initiative des vzbv zurück, der 2008 in einer Studie Willkür beim Einsatz von Scoring-Verfahren festgestellt hatte.
Verbraucher können für die vergangenen zwölf Monate erfragen, welche Werte Auskunfteien zu ihrer Person erhoben, übermittelt und erstmalig gespeichert haben. Dabei müssen sie erfahren, welche Datenarten für die Berechnungen verwendet wurden und welche Bedeutung und Gewichtung diese hatten. Die Auskünfte müssen laut Gesetz einzelfallbezogen, nachvollziehbar und verständlich sein. “Allgemeine Ausführungen und bunte Bilder reichen nicht aus. Verbraucher sollten auf klare Auskünfte pochen”, so Billen. Auch Unternehmen müssen kostenlos informieren, wenn sie auf Grundlage eines Scorewertes ein konkretes Anliegen abgelehnt haben, zum Beispiel einen Telefonvertrag.
Kostenlose Musteranschreiben:
- Musterschreiben an Auskunfteien
- Liste einer Auswahl von Auskunfteien in Deutschland
- Musterschreiben interaktiv
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. – vzbv

